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Mit dem FRoSTA Reinheitsgebot und unserer Art, Lebensmittel auf natürliche Weise herzustellen, sind wir immer eine Nachricht wert.

Pressemitteilungen

Aktuelles von FRoSTA

Innovative Verpackungen

Der erste Papierbeutel für die Tiefkühltruhe

Unser neuer Papierbeutel ersetzt Plastik durch Papier. Es ist ungebleicht und ungestrichen und stammt aus nachhaltiger, FSC-zertifizierter Forstwirtschaft. Nach drei Jahren intensiver Entwicklungsarbeit, ist es uns gelungen, eine innovative Papierverpackung herzustellen, die geeignet ist für die Tiefkühlung.
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.frosta.de/nachhaltigkeit/nachhaltige-verpackung/

Petition

Ehrlich isst besser

Das Lebensmittelrecht soll den Verbraucher vor Täuschung und Irreführung bewahren. Aber tut es das? Drei Beispiele, die zeigen, wie der Verbraucher in die Irre geführt wird.

  • Ein Pfirsicharoma, das mittels Pilzkulturen gewonnen wird, darf als natürlich bezeichnet werden.
  • Ein Lebensmittel, das den Geschmacksverstärker Hefeextrakt enthält, darf mit dem Hinweis „ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ beworben werden.
  • Der Zusatzstoff Carrageen muss in der Sahne deklariert werden, in der Sahnesoße aber nicht.

Wir wünschen uns mehr Transparenz und Ehrlichkeit auf den Zutatenlisten von Lebensmitteln und unterstützen deshalb die Petition des Deutschen Zusatzstoffmuseums „Ehrlich isst besser“. Wir fordern von der Politik: 

  • Eine vollständige Auflistung aller Lebensmittel-Zusätze
    Alles was in Lebensmitteln enthalten ist, muss auch auf dem Etikett oder zumindest auf der Internetseite des Herstellers stehen.
  • Eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von aromatisierten Lebensmitteln
    Bei Lebensmitteln, denen ein Aroma zugesetzt wurde– egal welches – gehört in die Verkehrsbezeichnung sowie auf die Vorderseite der Verpackung der gut lesbare Hinweis: AROMATISIERT. Die Vielzahl der Aromabegriffe ist irreführend und wird deshalb abgeschafft und durch den einheitlichen Begriff AROMA ersetzt.
  • Eine verständliche Deklaration sogenannter funktionaler Additive
    Funktionale Additive (Zutaten mit Zusatzstofffunktion) müssen generell wie Lebensmittelzusatzstoffe behandelt, toxikologisch untersucht und mit ihrer Funktion deklariert werden (z. B. Geschmacksverstärker: Hefeextrakt (Typ Lamm), Feuchthaltemittel: Fructose, Farbstoff: Rotes Palmöl).

Unterstützen Sie jetzt die Petition "Ehrlich isst besser" für mehr Transparenz und Ehrlichkeit auf den Zutatenlisten von Lebensmitteln.

Hier geht's zur Petition
Aktuelle forsa-Umfrage

Verbraucher wünschen sich ehrliche Zutatenlisten

Die Ergebnisse der forsa-Umfrage bestätigen die Petitionsforderungen des Deutschen Zusatzstoffmuseums und den Wunsch der Verbraucher nach ehrlichen Zutatenlisten.

Ergebnis 1:

Mehrzahl der Verbraucher wünscht sich eine vollständige Deklaration der Zutaten

82 Prozent der Befragten wünschen sich, dass grundsätzlich alle Zutaten eines Lebensmittels in der Zutatenliste aufgeführt werden, also auch alle Zusätze, die in Vorprodukten enthalten sind, zum Beispiel der Stabilisator Carrageen in Sahne, Farbstoffe in Butter oder Rieselhilfen im Speisesalz.

Kurzum – die Verbraucher, das Deutsche Zusatzstoffmusuem und FRoSTA finden: was in einem Lebensmittel drin ist, muss auch draufstehen. Das ist aktuell nicht der Fall, denn funktionslose Zusätze, die über Zutaten in ein Lebensmittel eingebracht wurden, müssen derzeit nicht in der Zutatenliste des fertigen Endprodukts angegeben werden.

Ergebnis 2:

Mehrheit der Verbraucher kennt die Bedeutung verschiedener Aromabegriffe nicht

Auf den Zutatenlisten von Lebensmitteln kann eine Vielzahl an Aromabegriffen auftauchen, zum Beispiel “natürliches Erdbeeraroma”, “Erdbeeraroma” oder “natürliches Aroma Typ Erdbeere”. Sie klingen alle ähnlich, beschreiben aber vollkommen unterschiedliche Stoffe. Der Unterschied ist vielen Verbraucher nicht klar, wie die aktuelle Umfrage von FRoSTA und dem Deutschen Zusatzstoffmuseum bestätigt. Nur 29 Prozent der Befragten geben an, den Unterschied zwischen den o.g. Aromabegriffen zu kennen. Die eindeutige Mehrheit (71 %) sagt, dass ihr dieser Unterschied nicht bekannt ist.

Das Deutsche Zusatzstoffmuseum fordert jetzt mit seiner Petition "Ehrlich isst besser – Initiative für ehrliche Zutatenlisten”, dass die irreführende Vielzahl an Aromabegriffen künftig durch den einheitlichen Begriff „Aroma“ ersetzt wird. Denn insbesondere das Wort „natürlich“ bietet Herstellern die Möglichkeit, durch eine scheinbar „bessere“ Art der Aromatisierung einen falschen Eindruck beim Verbraucher zu hinterlassen. Eine weitere Forderung der Petition: Lebensmittel, denen ein Aroma zugesetzt wurde sollen künftig sowohl in der Verkehrsbezeichnung als auch direkt auf der Verpackungsvorderseite den gut lesbaren Hinweis „aromatisiert" tragen. So bekäme der Kunde die wesentliche Information auf einen Blick. „Bei einigen Lebensmitteln wie zum Beispiel beim Tee ist diese Forderung schon umgesetzt – sie sollte deshalb für alle aromatisierten Lebensmittel gelten“ sagt Christian Niemeyer, Leiter des Deutschen Zusatzstoffmuseums.

Ergebnis 3:

Verbraucher wünschen sich transparente Deklaration von Zusatzstoff-Imitaten 

Lebensmittelhersteller dürfen derzeit in ihren Produkten Zusätze verwenden, die wie Zusatzstoffe wirken, aber nicht als solche gekennzeichnet werden müssen – sogenannte funktionale Additive. Damit ist ein Großteil der Verbraucher nicht einverstanden. Dies bestätigt die aktuelle forsa-Umfrage. 73 Prozent der Befragten stimmen folgender Aussage zu: „Bei Zusätzen, die im Produkt wie Zusatzstoffe wirken, sollte in der Zutatenliste auch die Funktion des Stoffes genannt werden.“ Sie möchten eine klare Kennzeichnung von funktionalen Lebensmittelzutaten, aus der hervorgeht, zu welchem Zweck Hersteller diese Zutaten einsetzen.

Deshalb möchte das Deutsche Zusatzstoffmuseum dieser gängigen Praxis die rechtliche Grundlage nehmen und fordert in seiner Petition: „Zutatenbestandteile mit Zusatzstoff-Funktion müssen generell wie Lebensmittelzusatzstoffe behandelt, toxikologisch untersucht und mit ihrer Funktion deklariert werden.“

Ein bekanntes Beispiel: Wird ein Hefeextrakt wegen seiner geschmacksverstärkenden Wirkung eingesetzt, so sollte es in Zukunft auch mit seiner Funktion als Geschmacksverstärker auf der Lebensmittelpackung deklariert werden. Hersteller hätten dann künftig nicht mehr die Möglichkeit, durch geschickte Zutatenauswahl und Rechtsdeutung den wahren Zweck ihrer Zusätze zu verheimlichen und so die unbeliebten E-Nummern zu umgehen. Eine Lücke im Deklarationsrecht wäre zugunsten von mehr Verbraucherinformation geschlossen.

* 1.002 Befragte, Erhebungszeitraum: 9. und 10. Oktober 2017

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