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Klimahaus Bremerhaven

Gewinnspiel Klimahaus

Gewinnen Sie mit etwas Glück einen schönen Kurzurlaub für Ihre Familie (bis 4 Personen) in Bremerhaven inklusive:

  • Bahn-Reiseset (2. Klasse),
  • 1 Hotel-Übernachtung,
  • Eintrittskarten für den Besuch des „Klimahaus ® Bremerhaven 8° Ost“, einer einzigartigen Wissens- und Erlebniswelt rund um das Thema Klima und Klimawandel (Website)

Packung mit Hinweis auf´s CO2-Sparen

Klimaschutz bei FRoSTA

FRoSTA hat ehrgeizige Klimaziele! Unser wichtigstes Ziel ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen, die wir durch die Herstellung unserer Gerichte bei FRoSTA und den Versand zum Kunden verursachen. Wir informieren darüber seit kurzem auf ausgewählten FRoSTA Produkten unter dem Motto "Jetzt CO2 sparen!". Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Nachhaltigkeit bei FRoSTA".

Gewinnspiel-Formular

Wie erreicht FRoSTA seine Klimaziele?
Welche der unten stehenden Aussagen sind korrekt und helfen bei der Umsetzung der Klimaziele von FRoSTA? Welche sind falsch?
Und so geht´s: Kreuzen Sie jeweils die zutreffende Stellungnahme (stimmt / stimmt nicht) bei allen fünf Aussagen an - und geben Sie Ihre Adressdaten in die vorgesehenen Felder ein. Hinweis: mit * markierte Eingabefelder sind Pflichtfelder.

Bis zum Jahr 2013 will FRoSTA die Treibhausgas-Emissionen um 70 % reduzieren.

Bitte auswählen*

Alle FRoSTA Mitarbeiter halten jede Stunde für 1 Minute die Luft an, um weniger CO2 auszuatmen.

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FRoSTA Gemüse stammt aus Freilandanbau. Das spart Energie, da Gemüse aus Gewächshäusern sehr viel Strom verbraucht.

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 FRoSTA verwendet z. B. frische Sahne statt Sahnepulver. Dadurch entfällt der energieaufwändige Trocknungsprozess.

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In der FRoSTA Kantine gibt es keine warmen Mahlzeiten mehr, damit weniger CO2 entsteht.

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Sie können sich die Zeichen der Sicherheitsabfrage vorlesen lassen. Klicken Sie dazu bitte auf das Kopfhörersymbol.

Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Person und Haushalt ist nur eine Teilnahme möglich! Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Gewinnspiel endet am 31. März 2010. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Mitarbeiter von FRoSTA, der Kooperationspartner sowie deren Angehörige sowie Gewinnspielvereine & automatisierte Dienste sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt im Wege der Verlosung unter allen Einsendern der richtigen Lösung durch die FRoSTA AG. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Der Gewinner ist damit einverstanden, dass sein Name auf den Websites der FRoSTA AG veröffentlicht wird. Alle weiteren persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit Aushändigung des Gewinns ist die FRoSTA AG von jeglicher Verpflichtung befreit. Die FRoSTA AG haftet nicht für Mängel des Gewinns.